Prozessrecht

Die Prozessführung erfordert eine besondere Fachkompetenz. Rechtsanwälte sind auf vielen Gebieten exklusiv zur Prozessvertretung befugt. Darin unterscheidet sich die Anwaltschaft von Juristen, die eine Prozesspraxis ausüben. Fachkenntniss und Erfahrung sind die Basis unseres Handelns. Brouwer Legal denkt immer einige Schritte im Voraus, wir wissen, worauf die Gerichte Wert legen und wir handeln zielorientiert.

Das Führen eines Prozesses sollte kein Ziel an sich sein, allerdings lässt sich ein Prozess nicht immer vermeiden. Wir betrachten das Prozessrecht als Mittel, ein vorab definiertes Ziel zu erreichen und gehen einem Konflikt nicht aus dem Weg. Brouwer Legal steht an Ihrer Seite und vertritt in einem Verfahren nur Ihre Interessen. Wir stimmen die Strategie im Vorfeld sorgfältig mit Ihnen ab. Wir sind für die Betreuung Ihres Mandats verantwortlich und wir wissen, was notwendig ist, um das beste Ergebnis zu erzielen. Sofern wir allerdings Chancen/Gründe sehen, die ein Verfahren überflüssig erscheinen lassen, werden wir diese Einschätzung mit Ihnen vorab besprechen.

Wir betreuen Mandate auf dem Gebiet des (internationalen) Wirtschaftsrechts und dem damit verbundenen Arbeitsrecht. Wir beherrschen die verschiedenen Verfahrensarten, etwa die Klageverfahren, einstweilige Rechtschutzverfahren, Zeugenvernehmungen, Berufungsverfahren sowie (vorläufige) Vollstreckungsverfahren. Abgesehen von Verfahren bei den ordentlichen Gerichten, betreuen wir Sie in Schiedsgerichtsverfahren.