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Beschwerderegelung

  1. Definitionen
    Im Rahmen dieser Beschwerderegelung sind: 

    1. Beschwerde: jede von einem Mandanten oder in dessen Namen vorgebrachte schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit mit dem Advocaat/Rechtsanwalt oder mit unter dessen Verantwortung tätigen Personen in Bezug auf Zustandekommen und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags, die eine Beschwerde im Sinne von § 4 des niederländischen Rechtanwaltsgesetzes „Advocatenwet“ ist;

    2. Beschwerdeführer: der Mandant oder dessen Vertreter, der eine Beschwerde äußert;

    3. Beschwerdebeauftragter: dem Advocaat/Rechtsanwalt, dem die Bearbeitung der Beschwerde obliegt; 

    4. Brouwer Legal: die Gesellschaft nach niederländischem Recht Brouwer Legal B.V.
       

  2. Anwendungsbereich
    Diese Beschwerderegelung ist auf jeden Dienstleistungsvertrag anwendbar, der zwischen Brouwer Legal und dem Mandanten geschlossen wird und der sich auf Dienstleistungen durch einen oder mehrere Advocaten/Rechtsanwälte von Brouwer Legal bezieht. Jeder Advocaat und Rechtsanwalt von Brouwer Legal ist befugt, Beschwerden im Sinne dieser Beschwerderegelung zu bearbeiten.
     

  3. Ziele 
    Diese Beschwerderegelung dient dazu: 

    1. ein Verfahren für die konstruktive Bearbeitung der Beschwerden seitens Mandanten innerhalb einer angemessenen Frist festzulegen;

    2. ein Verfahren für die Ermittlung der Ursachen von Beschwerden seitens des Mandanten festzulegen;

    3. die bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Mandanten durch eine angemessene Beschwerdebearbeitung zu erhalten und zu verbessern;

    4. Mitarbeiter in der mandantenorientierten Beschwerdebearbeitung zu unterweisen;

    5. Die Qualität der Dienstleistungen durch Beschwerdebearbeitung und Beschwerdeanalysen zu verbessern.
       

  4. Information zu Beginn der Dienstleistungen
    Diese Beschwerdeverordnung ist öffentlich. Der Advocaat/Rechtsanwalt informiert den Mandanten darüber, dass die Kanzlei über ein Beschwerdeverfahren verfügt und dass dieses für die erbrachten Dienstleistungen gilt. Für Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerderegelung, die nach der Bearbeitung nicht abgehandelt wurden, ist die Rechtbank Overijssel in Almelo, Niederlande, zuständig.
     

  5. Internes Beschwerdeverfahren

    1. Reicht ein Mandant bei Brouwer Legal eine Beschwerde ein, wird diese dem Beschwerdebeauftragten zugeleitet: mr. Bastian Honerbom (honerbom@brouwerlegal.com).

    2. Der Beschwerdebeauftragte gibt dem Mandanten angemessene Gelegenheit, seine Beschwerde zu begründen und zu erläutern.

    3. Der Beschwerdebeauftragte versucht eine sowohl für den Beschwerdeführer als auch für den Beschwerdegegner akzeptable Lösung zu finden.

    4. Der Beschwerdebeauftragte fungiert nicht als Schiedsstelle; er ist ausschließlich zur Vermittlung und zur Vorlage von Empfehlungen befugt.

    5. Der Beschwerdebeauftragte bearbeitet die Beschwerde in der Regel innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang; anderenfalls teilt er dem Beschwerdeführer mit, inwiefern und warum von dieser Frist abgewichen wird und innerhalb welcher neuen Frist die Beschwerde bearbeitet wird
       

  6. Geheimhaltung und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden

    1. Der Beschwerdebeauftragte und der Beschwerdegegner beachten bei der internen Bearbeitung der Beschwerde die gebotene Vertraulichkeit. 

    2. Für den Beschwerdeführer ist die Beschwerdebearbeitung kostenfrei.
       

  7. Zuständigkeit

    1. Der Beschwerdebeauftragte ist für die fristgerechte Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.

    2. Der Beschwerdegegner informiert den Beschwerdebeauftragten über direkte Kontakte mit dem Beschwerdeführer zur Herbeiführung einer eventuellen Lösung.

    3. Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde.

    4. Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte.
       

  8. Beschwerderegistrierung und Empfehlungen des Beschwerdebeauftragten 

    1. Der Beschwerdebeauftragte registriert die Beschwerde unter Angabe des Beschwerdegegenstands.

    2. Eine Beschwerde kann mehreren Beschwerdegegenständen zugeordnet werden.

    3. Der Beschwerdebeauftragte erstattet der Geschäftsführung von Brouwer Legal regelmäßig Bericht über die Beschwerdebearbeitung und legt ihr Empfehlungen zur Vermeidung weiterer Beschwerden sowie für verfahrenstechnische Verbesserungen vor.

    4. Mindestens einmal jährlich werden die Berichte und Empfehlungen des Beschwerdebeauftragten bei Brouwer Legal besprochen

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