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Massenentlassungen in den Niederlanden

Die Niederlande kennen ein ganz eigenes Kündigungs- und Massenentlassungsrecht, das sich erheblich von der deutschen Rechtslage unterscheidet: 

Einerseits sind betriebsbedingte Kündigungen generell nicht ohne eine vorherige behördliche Genehmigung und nur gegen Zahlung einer Abfindung möglich. Das gilt auch in wirtschaftlichen Krisen, die eine Vielzahl von Kündigungen und/oder personelle Umstrukturierungen notwendig machen können. Andererseits weichen die Schwellenwerte erheblich von denen des deutschen Rechts ab: So handelt es sich nach niederländischem Arbeitsrecht schon um eine Massenentlassung, wenn binnen drei Monaten mehr als 20 Arbeitsverhältnisse beendet werden – unabhängig davon, ob betriebsbedingte Kündigungen oder auch Aufhebungsverträge der Grund dafür sind. Wie viele Mitarbeiter in einem Betrieb arbeiten, ist hier nicht relevant. 

Kommt es zu einer solchen Massenentlassung sind die Regeln des Gesetzes über Massenentlassungsanzeigen (WMCO) einzuhalten. Das bedeutet konkret:   

  • Unterrichtung des UWV und der zuständigen Gewerkschaften über die Absicht einer Massenentlassung,  
  • Anhörung der Gewerkschaften zu den vorgeschlagenen Entlassungen und Umstrukturierungen sowie 
  • Anhörung des Betriebsrats, sofern vorhanden. 

Müssen Sie aus wirtschaftlichen Gründen eine größere Anzahl an Arbeitsverhältnissen kündigen bzw. Ihre Personalstruktur anpassen, unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:  

  • Beratung zu Besonderheiten des niederländischen Kündigungsrechts im Zusammenhang mit Massenentlassungen inkl. Checkliste „Massenentlassungen in den Niederlanden“,
  • Unterstützung bei der Durchführung einer Sozialauswahl,
  • Erstellen der Dokumentation für die Massenentlassungsanzeige,
  • Vorbereiten und Beantragen der Genehmigung im Kündigungsverfahren.
  • Erstellen einer Kostenübersicht der geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Verfahren, Abfindungen etc.),
  • Formulierung der Massenentlassungsanzeige,
  • Formulierung und ggfs. Zustellung von Kündigungsschreiben in den Niederlanden,
  • Erstellen von Sozialplänen,
  • Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen, z. B. Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern bzw. dem Betriebsrat.
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