Arbeitsunfähigkeit in den Niederlanden
Sind Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage, ihren Arbeitsverpflichtungen nachzukommen, gibt es dazu natürlich auch in den Niederlanden gesetzliche Vorgaben, z. B. in Hinblick auf Entgeltfortzahlung. Wie in vielen anderen Bereichen ist aber auch dieser Bereich grundlegend anders geregelt als im Entgeltfortzahlungsgesetz in Deutschland.
So hat ein Arbeitnehmer in den Niederlanden einen deutlich längeren Anspruch auf Lohnfortzahlung: Er hat Anspruch gegen den Arbeitgeber (!) auf mindestens 24 Monate Lohnfortzahlung in Höhe von mindestens 70 % des vereinbarten Gehalts. Hinzu kommt, dass ein ärztliches Attest für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in den Niederlanden nicht notwendig ist. Nicht zuletzt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmer vor allem nach langen Erkrankungen intensiv wieder in das Unternehmen einzugliedern. Geschieht das nicht, drohen empfindliche Geldstrafen.
Geht es um Ihre Pflichten als Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer erkranken und nicht in der Lage sind zu arbeiten, unterstützen wir Sie mit diesen Leistungen, damit es nicht zu Missverständnissen und unnötigen Kosten kommt:
- Beratung zu den Besonderheiten des niederländischen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit Erkrankung und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit,
- Aufklärung über Arbeitgeberpflichten zur Wiedereingliederung inkl. Checkliste „Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung in den Niederlanden“,
- Unterstützung im Wiedereingliederungsprozess von Arbeitnehmern,
- Abmahnungen, Aufhebung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Erkrankungen,
- Ausarbeiten der verschiedenen Handlungsoptionen bei Erkrankungen bzw. dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie
- Vertretung gegenüber dem UWV und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.