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Aufhebungsverträge in den Niederlanden

Auch in den Niederlanden ist der Aufhebungsvertrag eine bewährte Alternative zur Kündigung eines Arbeitsvertrages. Für Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag dabei ähnliche Vorteile wie in Deutschland: in erster Linie Rechtssicherheit und das bestenfalls zeitnah. Gleichzeitig hat der Aufhebungsvertrag in den Niederlanden für Arbeitnehmer erhebliche Vorteile: Eine Sperre des Arbeitslosengeldes – vergleichbar mit der ALG-I-Sperre in Deutschland – existiert in den Niederlanden nicht. 

Das macht es Arbeitgebern in den Niederlanden leichter, Arbeitnehmer von den Vorteilen einer Einigung zu überzeugen. Auch die Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können, erhöht in der Regel die Bereitschaft, sich auf einen solchen Vertrag einzulassen. 

Mit unserer Unterstützung lösen Sie Arbeitsverhältnisse rechtssicher auf. Diese Leistungen bieten wir in diesem Zusammenhang an: 

  • Erstellen einer Kosten-/Nutzenübersicht des Aufhebungsvertrags im Vergleich zur regulären Kündigung inkl. Checkliste „Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages in den Niederlanden“,
  • Prüfen, Erstellen und Verhandeln des Aufhebungsvertrages sowie
  • Unterstützung in der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
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