Arbeitnehmerentsendung in die Niederlande
Das Thema Arbeitnehmerentsendung betrifft viele internationale Unternehmen – auch innerhalb der EU. Um Arbeitnehmer risikolos im Ausland einsetzen zu können, ist es wichtig, gesetzliche Vorgaben der Arbeitnehmerentsendung im jeweiligen Entsendeland zu kennen und zu beachten. Das gilt auch für die Niederlande, um nicht empfindliche Bußgelder zu riskieren.
Problematisch werden kann beispielsweise, wenn arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten, Staatsbürger aus Drittstaaten unerlaubt beschäftigt oder Meldepflichten nicht beachtet werden. Auch gelten – je nach Entsendedauer! – gewisse Mindestanforderungen des niederländischen Rechts, z. B. in bestimmten Fällen der Grundsatz des „Equal Pay“ auch für Zeitarbeitskräfte. Auch wenn Unternehmen Mitarbeiter aus Drittstaaten entsenden, die bei ihnen beschäftigt sind, sind unter Umständen zusätzliche Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen für die Niederlande erforderlich.
Damit Ihre Arbeitnehmerentsendung in die Niederlande rechtlich abgesichert ist, unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:
- Beratung zu verschiedenen Formen der Arbeitnehmerentsendung und Besonderheiten des niederländischen Arbeitnehmerentsendegesetzes,
- Checklisten zur Mitarbeiterentsendung in die Niederlande,
- Beratung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen einer Arbeitnehmerentsendung,
- Erstellen rechtssicherer zweisprachiger Entsendungsvereinbarungen inkl. Dokumentation, wie z. B. von Ruhendvereinbarungen und Entsendevereinbarungen bzw. lokaler, niederländischer Arbeitsverträge sowie
- ggf. Anmeldung und Registrierung entsendeter Arbeitnehmer in den Niederlanden.