Deutsch
Icon email address Icon phone
Arrow leftRechtsgebiete

Kündigungsrecht Niederlande

Auch die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverträgen in den Niederlanden ist für ausländische Arbeitgeber ein wichtiges Thema – im Einzelfall oder bei einer Vielzahl von Kündigungen, z. B. bei einer Betriebsschließung. 

Gerade im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitsverträgen gibt es allerdings fundamentale Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Arbeitsrecht. So gelten z. B. kürzere Kündigungsfristen und Kündigungsschutz besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. Außerdem ist bei einer Arbeitgeberkündigung grundsätzlich eine Abfindung zu bezahlen und Arbeitnehmer können ggf. Schadenersatz verlangen, wenn die Kündigung rechtswidrig oder unbegründet war. Kündigungen sind damit für Arbeitgeber ein größeres rechtliches und finanzielles Risiko als in Deutschland. 

Der wichtigste Unterschied ist allerdings, dass keine Kündigung in den Niederlanden ohne Genehmigung wirksam ist. Wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung oder eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit geht, müssen Arbeitgeber im VORFELD eine Genehmigung beim „UWV“ – vergleichbar mit der Bundesagentur für Arbeit – einholen. Erteilt die UWV die Genehmigung, muss der Arbeitgeber innerhalb einer Frist die Kündigung aussprechen. Bei personenbedingten Kündigungen erteilt das Gericht die Genehmigung und löst den Arbeitsvertrag auf – eine zusätzliche Kündigung ist nicht notwendig. 

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss in den Niederlanden also gut vorbereitet sein. Damit das gelingt, unterstützen wie Sie mit folgenden Leistungen: 

  • Beratung zu Besonderheiten des niederländischen Kündigungsrechts inkl. Checkliste zum Thema „Kündigung in den Niederlanden“,
  • Prüfen der Sachverhalte und Erarbeiten/Erläutern der Möglichkeiten, ggf. inkl. Sozialauswahl und Klären der Erfolgsaussichten und Kosten einer Kündigung,
  • Antrag zur Kündigung bei der zuständigen Behörde/bei Gericht,
  • Formulieren und ggfs. Zustellung von Kündigungsschreiben in den Niederlanden,
  • Dokumentation für die Kündigung,
  • Vertretung im Kündigungsverfahren bei der Behörde bzw. beim Arbeitsgericht sowie
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor niederländischen Arbeitsgerichten.
Dutch German illustration
Beschäftigen Sie sich mit
einem Rechtsproblem
oder haben Sie Fragen?