Arbeitsverträge in den Niederlanden
Vor allem wenn es um die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern in den Niederlanden geht, gilt es, die Unterschiede zwischen deutschem und niederländischem Arbeitsrecht zu kennen. So ist eine Befristung in den Niederlanden z. B. sachgrundlos möglich, die Probezeit ist deutlich kürzer, Abfindungsansprüche sind gesetzlich geregelt und auch Wettbewerbsverbote etc. sind weniger restriktiv möglich.
Diese rechtlichen Vorgaben korrekt in Arbeitsverträgen abzubilden, ist für verlässliche Personalarbeit vor Ort essentiell: Sie entscheidet darüber, ob bestimmte Klauseln in niederländischen Arbeitsverträgen wirksam sind und sorgt so dafür, dass Personalarbeit auch in den Niederlanden auf soliden rechtlichen Füßen steht. Das gilt für einzelne Arbeitsverträge, aber vor allem wenn z. B. bei der Gründung einer Niederlassung/Tochtergesellschaft in den Niederlanden viele unterschiedliche Arbeitsverträge aufzusetzen und abzuschließen sind.
Damit Sie in den Niederlanden verlässliche Personalarbeit betreiben können, unterstützen wie Sie mit folgenden Leistungen:
- allgemeine Beratung zum niederländischen Arbeitsrecht inkl. Checklisten zur Einstellung von Mitarbeitern in den Niederlanden,
- Beratung zur Anwendung von Tarifverträgen in den Niederlanden, v. a. bei Anstellung eines ersten Mitarbeiters,
- Entwerfen zweisprachiger Arbeitsverträge,
- Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Anstellung von Mitarbeitern in den Niederlanden sowie
- Beratung zur Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande.